Häufig gestellte Fragen
Sie können bei uns bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) bezahlen. Die Bezahlung erfolgt stets vor Ort nach der Behandlung Ihres Tieres.
Besteht eine Tierversicherung, werden wir selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen für Ihre Versicherung vorbereiten. Im Normalfall bezahlen Sie die Rechnung vor Ort und reichen diese dann bei Ihrer Tierversicherung ein. Je nach Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes erhalten Sie den Kostenersatz dann von Ihrer Versicherung refundiert.
Unsere Preise hängen von vielen Faktoren ab, u.a. der Länge der Behandlung, der Tierart, der Größe des Tieres (speziell bei Operationen), dem Zeitpunkt der Visite (Notdienste) u.v.m. Behandlung und Diagnostik erfolgen stets nach Absprache mit den Tierhalter:innen.
Vor der Untersuchung oder Behandlung benötigen wir sowohl Ihre Daten als auch die Ihres Tieres. Dazu können Sie das Stammdatenblatt vorweg herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und mitbringen; oder Sie füllen das Stammdatenblatt direkt in der Praxis aus. Bitte bringen Sie auch den Impfpass, etwaige Befunde Ihrer Haustiere und bei Reptilien die CITES-Papiere mit.
Wir achten darauf, in unserer Tierapotheke Medikamente möglichst aller von uns üblicherweise behandelten Tierarten vorrätig zu halten. Nach der Behandlung erhalten Sie die entsprechenden Medikamente direkt von uns. Bei Bedarf können Sie Medikamente auch vorbestellen. Was nicht vorrätig ist wird sofort bestellt oder Sie erhalten ein Rezept, um die Medikamente bei einer Apotheke beziehen zu können. In diesem Fall fällt eine Rezeptgebühr an.
Gerne beraten wir Sie auch in Fragen der Prophylaxe (z.B. Wurmkur, Floh- und Zeckenschutz, Reiseapotheke) und haben die modernsten Präparate und auch alternativmedizinische Arzneimittel für Sie in unserer Tierapotheke.
Eine Operation erfordert in der Regel eine Narkose. Um die Sicherheit dieser Narkose zu erhöhen, ist es erforderlich, dass Ihr Hund bzw. Ihre Katze über einen Zeitraum von 12 Stunden vor der Narkose nüchtern gehalten wird. Eine Ausnahme hierzu stellen kleine Heimtiere (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen, …) dar. Sie müssen bis zum geplanten Eingriff jederzeit Zugang zu Heu erhalten. Vor jeder Operation findet jedoch ein umfassendes Aufklärungsgespräch mit den Tierhalter:innen statt.
Um ein Verschlucken von Wasser und Futter und damit verbundene Komplikationen zu vermeiden, sollte nach der Narkose über einen Zeitraum von drei Stunden kein Wasser angeboten werden. Keine Sorge, Ihr Haustier hat während der Operation ausreichend Flüssigkeit in Form von Infusionen erhalten und ist somit bestens versorgt. Gut verträgliches, weiches Futter kann frühestens sechs Stunden nach der Narkose in kleinen Mengen angeboten werden. Es ist üblicherweise kein Problem, wenn Ihr Haustier an diesem Tag nicht die volle Ration Futter erhält. Am Folgetag können wieder normale Mengen gefüttert werden, außer es gibt dazu abweichende Anordnungen durch unsere Mitarbeiter:innen. Gewisse Müdigkeit ist am Tag der Operation durchaus nicht ungewöhnlich. Gewähren Sie Ihrem Haustier die nötige Ruhe an einem geschützten, warmen und bequemen Ort. Sollten Veränderungen des Allgemeinverhaltens auftreten (mehrmaliges Erbrechen, starker Durchfall, Fieber, …), kontaktieren Sie uns bitte. Bitte achten Sie auf die Sauberkeit von Pflastern, Verbänden und darunterliegenden Wunden. Den Zeitpunkt einer notwendigen Nachkontrolle teilen wir Ihnen im Einzelfall mit.
Nagetiere sind ein Sonderfall, da die Verdauung eng mit der zugeführten Nahrung zusammenhängt und Hungern schwere gesundheitliche Probleme verursacht (Stopfmagen). Kaninchen, Meerschweinchen und weitere Nagetiere sollen bis vor der Operation deshalb mit Heu gefüttert werden.
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Hunde, die aus anderen EU-Ländern nach Österreich verbracht werden, müssen ebenfalls mit einem Microchip gekennzeichnet sein bzw. werden. (Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen, wenn Sie einen Hund aus einem anderen Land nach Österreich bringen wollen.)
Die Kennzeichnung mittels Microchip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen Besitzer:innen, ohne langen Aufenthalt in einem Tierheim, zurückführen zu können. Außerdem kann diese Kennzeichnungsform in Fällen von ausgesetzten, zurückgelassenen oder gestohlenen Hunden sehr hilfreich sein.
Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe (z.B. bevor der Hund von der Züchterin/dem Züchter zu den neuen Besitzer:innen übersiedelt) gechippt werden. Ältere Hunde, die in Österreich ein neues Zuhause gefunden haben, müssen ebenfalls mit einem Microchip gekennzeichnet werden, sofern sie bislang noch nicht gechippt wurden.
Die Implantation des Microchips wird von uns durchgeführt. Das Einsetzen des Chips erfolgt mittels einer Kanüle an der linken Halsseite, ähnlich einer Injektion und ist nahezu schmerzlos. Der Chip ist unzerbrechlich und liegt reaktionslos im Gewebe eingebettet.
Ein Microchip ist nur dann sinnvoll, wenn der Zifferncode und die Daten des Hundes bzw. der Besitzer:innen in einer Datenbank gesammelt werden. Nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit seinen Besitzer:innen in Verbindung gebracht werden. Seit Anfang 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes registriert werden müssen.
Mit qualitativ hochwertigem Futter, das Sie natürlich gerne über unsere Tierarztpraxis bestellen können, ist Ihr Liebling optimal ernährt! In unserer Praxis finden Sie unser Sortiment an ausgewählten Futtermarken. Bestellungen können vor Ort, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Sichern Sie Fenster, Türen und Balkone, sodass Ihr Liebling nicht entwischen und sich verletzen kann. Ein Katzengitter ist unbedingt zu empfehlen. Platzieren Sie alle giftigen Pflanzen außerhalb der Reichweite des Tiers, wie etwa Aloe Vera oder Buchsbaum.
Katzen drehen sich gerne, ehe sie ihr Geschäft verrichten, prüfen die "Bodenverhältnisse" und brauchen Platz, um ihre Hinterlassenschaft zu vergraben. Dabei sollte sich die Katze nicht eingeengt fühlen. 50 x 70 cm ist die optimale Größe für das Katzenklo.
Wenn ein Haustier zu Hause gestorben ist, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Das ebswien-tierservice holt Tiere, die zu Hause verstorben sind kostenlos ab.
2. Innerhalb des Wiener Stadtgebiets ist die Bestattung des Tieres auf dem ersten Wiener Tierfriedhof möglich. Der an der Simmeringer Hauptstraße gegenüber dem Zentralfriedhof gelegene Tierfriedhof Wien bietet Haustieren eine würdevolle letzte Ruhestätte.
3. Das einzige in Wien zugelassene Tierkrematorium befindet sich in Simmering: Wiener Tierkrematorium. Es bietet gemeinsam mit dem Tierfriedhof Wien ein Rundum-Service-Paket für alle an, die ihrem Haustier ein würdiges Andenken bewahren wollen.


